Hotel Capriolo
SunHotels 13  |  01.01.2018 - 30.11.2025
Land: Italien
Stadt: Livigno
-  
 
 
 
 
Kategorie: 3

Hotel Capriolo liegt im Herzen von Livigno, nur wenige Schritte von Skigebiete Alta Valtellina und 5 Gehminuten von Skilift San Rocco entfernt. Dieses Hotel für Familien ist 0,7 km von Skigebiet Livigno und 0,8 km von Gondelbahn Carosello entfernt.

Buchen Sie einen Aufenthalt in einem der 23 Zimmer mit Plasmafernseher. Ein WLAN-Internetzugang (kostenlos) ist ebenso verfügbar wie Satellitenempfang. Es gibt eigene Badezimmer mit Duschen, die über Regenduschen und Designer-Toilettenartikel verfügen. Zur Austattung gehören Telefone ebenso wie Safes und Schreibtische.

Gönnen Sie sich einen Besuch des Wellnessbereichs, der Massagen, Körperbehandlungen und Gesichtsbehandlungen bietet. Sicher werden Sie den direkten Pistenzugang zu schätzen wissen, den dieses Hotel ebenso bietet wie folgende Freizeiteinrichtungen: Fitnesscenter und Innenpool. WLAN-Internetzugang (kostenlos), Babysitter oder Kinderbetreuung (gegen Gebühr) und Spielhalle stehen ebenfalls zur Verfügung. Dank des kostenfreien Ski-Shuttles ist es kein Problem die Pisten zu erreichen.

Dieses Hotel bietet ein Restaurant mit hervorragenden Speisen. Nutzen Sie alternativ den Zimmerservice (bitte Zeiten beachten). Ihren Durst können Sie an der Bar/Lounge stillen. Ein inbegriffenes großes Frühstück wird täglich von 07:30 Uhr bis 10:30 Uhr angeboten.

Zum Angebot gehören ein Express-Check-in, ein Express-Check-out und ein Textilreinigungsservice. Vor Ort gibt es Folgendes: Parken ohne Service (kostenlos).

Dies ist eine Beschreibung aus dem Katalog SunHotels 13 des Anbieters SunHotels. Es handelt sich um ein Zusatzangebot, welches nicht im gedruckten Katalog enthalten ist.

Veranstalter Info:
Bitte beachten Sie, dass die Leistungen eines Infox-/Last Minute-Angebots von den Leistungen der hier dargestellten Katalogausschreibung abweichen können.<br /> Geschuldet werden ausschließlich die Leistungen, die Sie selbst in der Auswahl selektiert haben.

AGB des Veranstalters lesen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden